Mein Tätigkeitsbereich umfasst die strafrechtliche Verteidigung, die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Rahmen der Nebenklage oder des Entschädigungsverfahrens für Vollstreckungsmaßnahmen sowie die Vertretung in Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Gerade in strafrechtlichen Verfahren ist eine frühe umfassende Beratung von besonderer Bedeutung. Haben Sie zum Beispiel einen Strafbefehl erhalten, sollten Sie nicht zu lange zögern, denn ist die kurze Einspruchsfrist von zwei Wochen erst einmal abgelaufen, haben Sie die Rechtsfolgen wie bei einer Verurteilung zu tragen.
Aber auch wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind, lohnt sich die frühe Einschaltung eines Rechtsbeistandes. Denn der Verteidiger hat immer das Recht die Ermittlungsakten einzusehen. Somit lässt sich in vielen Verfahren bereits einiges im frühen Stadium bewirken, womöglich sogar eine belastende Hauptverhandlung gänzlich vermeiden.