Erstberatung

Erstberatung

Erstberatungen werden mit einer Erstberatungsgebühr in Höhe von maximal 190,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer abgerechnet. Führt das Erstberatungsgespräch zu einer Mandatserteilung werden diese Kosten selbstverständlich auf das weitere Honorar angerechnet.

Eine Umfassende Aufklärung über Ihr persönliches Kostenrisiko erhalten Sie stets vorab.

Sollten Sie nicht über die nötigen Mittel für eine Durchsetzung Ihres Anspruchs verfügen, so ist es möglich für Sie einen Antrag auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu stellen. Auch hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.

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