Körperverletzung

Körperverletzung

Körperverletzung bezeichnet im deutschen Recht eine Handlung, durch die eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt wird. Dies umfasst nicht nur physische Angriffe wie Schläge oder Stöße, sondern kann auch psychische Verletzungen einschließen, sofern diese nachweislich zu einem körperlichen Schaden führen. Das Strafgesetzbuch (StGB) differenziert zwischen einfacher und gefährlicher Körperverletzung. Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) wird oft mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet, während gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), die unter Einsatz von Waffen oder anderen gefährlichen Werkzeugen erfolgt, strenger bestraft wird und bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Schwere Körperverletzung, die zu dauerhaften Schäden wie dem Verlust der Sehfähigkeit oder ähnlich schwerwiegenden Beeinträchtigungen führt, kann noch härtere Strafen zur Folge haben. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit steht im Mittelpunkt der rechtlichen Regelungen zur Körperverletzung, wobei der Staat eine klare Grenze gegenüber Handlungen zieht, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürger gefährden.

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